Online rechtssicher verkaufen: Diese 3 Abmahnfallen beim Verkauf auf Online-Marktplätzen sollten Sie kennen

Von Ralf Markard (Trusted Shops)

Online-Marktplätze wie OTTO können ein lukrativer Vertriebskanal sein und erfreuen sich daher einer großen Beliebtheit. Kunden haben eine größere Chance, das ideale Angebot zu finden und Online-Händler profitieren von der großen Reichweite. Diese Chancen und Vorteile bergen allerdings auch einige Risiken.

Sofern Sie Produkte auf Online-Marktplätzen verkaufen, tragen Sie die Verantwortung dafür, dass das Angebot den rechtlichen Anforderungen entspricht. Außerdem müssen Sie zahlreiche fernabsatzrechtliche Informationspflichten erfüllen.

Wir möchten Ihnen in diesem Artikel gerne aufzeigen, welche drei häufige Abmahnfallen bei dem Verkauf auf Online-Marktplätzen drohen und wie Sie diese Stolperfallen vermeiden können.

Grundregel: Sie haften für Lauterkeitsverstöße

Die Verletzung der fernabsatzrechtlichen Informationspflichten stellt einen Lauterkeitsverstoß dar und birgt die Gefahr einer Abmahnung. Nach der Rechtsprechung des BGH haften Online-Händler, die ihre Waren im Internet über Online-Marktplätze anbieten, außerdem auch für Verstöße, die sie nicht selbst verursacht haben.

Als Kehrseite der vielen Vorteile, die Online-Marktplätze bieten, müssen sich Online-Händler daher auch Fehler zurechnen lassen, selbst wenn sie keine Einflussmöglichkeit auf die konkrete Ausgestaltung des Angebots haben. Achten Sie bitte deshalb darauf, die Gestaltung Ihrer Angebote auf dem Online-Marktplatz regelmäßig zu überprüfen.

Der Klassiker: Kein klickbarer Link zur OS-Plattform

Online-Händler sind verpflichtet, Verbrauchern einen leicht zugänglichen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission (kurz: OS-Plattform) zur Verfügung zu stellen. Dieser Link muss nach überwiegender Auffassung der Rechtsprechung klickbar und als solcher erkennbar sein.

Das OLG Koblenz und das OLG Hamm haben klargestellt, dass auch auf Online-Marktplätzen wie Amazon und eBay die Pflicht für Online-Händler besteht, einen klickbaren Link zur OS-Plattform bereitzustellen.

Sie sollten daher in dem Impressum Ihres Auftritts einen klickbaren Link zur OS-Plattform vorhalten. Die bloße textliche Wiedergabe der Internetadresse ohne eine Verlinkung genügt nicht und begründet einen Lauterkeitsverstoß.

Fehlende oder fehlerhafte Rechtstexte

Die Bereitstellung von Rechtstexten ist auch für Online-Händler, die ihre Waren über Online-Marktplätze anbieten, zur Erfüllung zahlreicher Informationspflichten erforderlich. Sofern Sie daher keine Rechtstexte vorhalten oder diese fehlerhaft sind, besteht die Gefahr einer Abmahnung.

Vertreiben Sie gewerbliche Produkte über einen Online-Marktplatz, sind Sie grundsätzlich Diensteanbieter im Sinne des § 5 TMG und unterliegen der Impressumspflicht für Ihr eigenes Angebot.

Sie müssen außerdem bei dem Verkauf über einen Online-Marktplatz Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht informieren und eine eigene Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.

Es ist daher unerlässlich, dass Sie ein rechtskonformes Impressum, eine Datenschutzerklärung, eine Widerrufsbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen vorhalten. Die erforderlichen Rechtstexte sollten individuell an den jeweiligen Online-Marktplatz angepasst sein, um etwaige Besonderheiten zu berücksichtigen.

Der Trusted Shops Rechtstexter ermöglicht Ihnen die Erstellung rechtssicherer Rechtstexte für Ihren Auftritt auf einem Online-Marktplatz, damit Sie sich auf den Verkauf Ihrer Produkte konzentrieren können.

Urheberrechtsverletzende Produktbilder

Produktbilder sind für die attraktive Ausgestaltung des Auftritts auf einem Online-Marktplatz essenziell. Sofern Sie die Produktfotos nicht selbst herstellen, sollten Sie stets darauf achten, dass Sie durch die Nutzung der Produktbilder zu geschäftlichen Zwecken keine Urheberrechtsverletzung begehen.

Produktbilder genießen entweder als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder als Lichtbilder nach § 72 UrhG urheberrechtlichen Schutz. Sollten Sie daher ein fremdes Produktbild ohne eine Lizenz nutzen, besteht die Gefahr einer Abmahnung durch den Rechteinhaber.

Bei dem Vertrieb über Online-Marktplätze besteht häufig außerdem das Problem, dass Online-Händler die Produktbilder zumeist nicht persönlich einstellen oder die Bilder durch den Betreiber des Online-Marktplatzes und durch andere Online-Händler im Laufe der Zeit verändert werden können.

Es besteht daher für Sie die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung, da nach der Rechtsprechung der Verbraucher annimmt, dass diese Produktbilder von Ihnen stammen oder Sie sich die Produktbilder durch das Einstellen Ihrer Waren zumindest zu eigen machen.

Empfehlenswert ist es daher, eingestellte Angebote regelmäßig zu kontrollieren, etwaige Veränderungen zu erkennen und Urheberrechtsverstöße unverzüglich zu beseitigen.

Unser Tipp

Irren ist menschlich und Fehler sind trotz großer Vorsicht schnell passiert. Die Verletzung der gesetzlichen Informationspflichten stellt einen Lauterkeitsverstoß dar und birgt die Gefahr einer kostspieligen Abmahnung.

Sie sollten daher regelmäßig Ihre Angebote überprüfen und Ihr Augenmerk auch auf die Ausgestaltungen des Online-Auftritts richten, auf die Sie keine direkten Einflussmöglichkeiten haben. Denken Sie bitte immer daran, dass Sie für Fehler Dritter haften können.

Die Trusted Shops Legal Produkte unterstützen Sie bei der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen. Sollte das Kind doch einmal in den Brunnen gefallen sein, erhalten Sie Soforthilfe und anwaltliche Vertretung bei urheber-, marken- oder lauterkeitsrechtlichen Abmahnungen.

Über den Autor

Ralf Markard

Ralf Markard ist Legal Consultant bei der Trusted Shops GmbH. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und absolvierte zusätzlich ein Bachelorstudium des Wirtschaftsrechts an der Rheinischen Fachhochschule Köln mit dem Schwerpunkt Mergers & Acquisitions/Insolvenzen. Anschließend schloss er ein Masterstudium (Master of Laws) an der Fernuniversität in Hagen ab. Seit 2019 ist er bei der Trusted Shops GmbH im Bereich Legal Services tätig. Er setzt sich intensiv mit dem Wettbewerbs- und E-Commerce-Recht auseinander und betreut die Trusted Shops Legal Produkte.


Links

Streitschlichtung: Link auf OS-Plattform muss auch von Marktplatz-Händlern gesetzt werden (shopbetreiber-blog.de)

Neue Entscheidung zur OS-Plattform: Der Unsinn geht weiter (shopbetreiber-blog.de)

Trusted Shops Legal Services | Rechtssichere Texte für Ihren Online-Shop

Trusted Shops Legal Services | Individueller Rundumschutz vor Abmahnungen

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